Aus aktuellem Anlass: Mieter und Arbeitnehmer haben ein „Recht auf Sonnenschutz“!

Der 2019er Frühsommer gibt bereits alles und die Temperaturen haben im Juni schon Rekordwerte erreicht. Eine gute Nachricht: Zahlreiche Gerichtsurteile sprechen Mietern, Wohnungseigentümern und Arbeitnehmern ein „Recht auf Sonnenschutz“ zu. Gerichtlich wird der Nutzen von geeigneten Sonnenschutzmaßnahmen bestätigt. Ein Vermieter muss dem Mieter z.B. das Anbringen einer Markise zur ausreichenden Beschattung seines Balkons erlauben, wenn ein Sonnenschirm nicht ausreicht. Allerdings ist hier die fachgerechte Montage von besonderer Bedeutung – wir von Marucci sind hier Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Für weitere Informationen zu diesem Thema und Beratung, Planung, Montage und Service für Ihren optimalen Sonnenschutz stehen wir gern zur Verfügung – kurze Nachricht oder ein Besuch in unserer Ausstellung in Neu-Isenburg genügt – Herzlich willkommen!

Ihr Team von Marucci-Markisen